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Jung, pleite, verzweifelt? BAföG!

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Jung, pleite, verzweifelt? BAföG!

Der Gesetzgeber hat vor Kurzem neue Regelungen für die BAföG-Leistungen erlassen. Um die Schülerinnen und Schüler auf den neusten Stand zu bringen, besuchte dankenswerterweise Raimund Forster, der BAföG – Beauftragte der Stadt Weiden, die Schule. Grundlegendes gleich vorweg: Für die Studierenden der Fachakademie ist in der Regel nur das Aufstiegs-BAföG relevant. Dieses ist elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden. Nachfolgend die wichtigsten Infos aus der Veranstaltung:

Wo muss ich den Antrag stellen? Beim zuständigen BAföG-Amt im Landkreis meines Hauptwohnsitzes.

Wie muss ich den Antrag stellen? Der Antrag kann in Papierform oder digital ausgefüllt werden.

Wann muss ich den Antrag stellen? Den Erstantrag am besten 8 – 12 Wochen vor Schulbeginn stellen, jedoch spätestens bis zum 30.09., um einen Anspruch auf Bezüge ab September zu wahren. Den Folgeantrag ab dem zweiten Jahr sollte man in den ersten Schulwochen stellen.

Welche Freigrenzen gelten? Um vollständige Bezüge zu erhalten, darf sich das Privatvermögen bei Antragstellung auf maximal 45.000 € belaufen. Wer nebenher arbeiten möchte, sollte die Brutto-Minijob-Grenze beim Einkommen nicht überschreiten.

Was muss ich noch beachten? Man muss mindestens 70 % der Unterrichtszeit anwesend sein. Sollte dies nicht eingehalten werden, folgt eine Einstellung und vollständige Rückforderung der Zahlungen. Sollte festgestellt werden, dass man Unterrichtszeit heimlich anderweitig verbracht hat, kann das Aufstiegs-BAföG auch tageweise zurückgefordert werden.

Wann bekomme ich mein Geld? In der Regel zu Monatsbeginn. Bei Nachzahlungen oder je nach Bearbeitungszeitpunkt kann u. U. Mitte des Monats überwiesen werden.

Was kann ich tun, damit mein Antrag möglichst schnell bearbeitet wird? Beim Ausfüllen sorgfältig, gewissenhaft, sauber und ehrlich sein.

Besondere Konditionen gelten für Verheiratete, (Halb-)Waisen und Eltern. Hierfür und für weitere Infos sollte man die Websites www.aufstiegs-bafoeg.de oder www.BAföG.de besuchen oder sich an das zuständige Landratsamt wenden.

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